Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hebamme Sandra Mauer (nachfolgend „Hebamme“ genannt.)
Stand 24.11.2025
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme Sandra Mauer, nachfolgend „Hebamme“. Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang des Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung/Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebamme (www.sandramauer.de)
1.1 Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Sandra Mauer und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Kassenleistung, Wahlleistungen und Zusatzleistungen
3.1 Kassenleistungen
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Kassenleistungen sind:
3.2 Wahlleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Der zu zahlende Betrag berechnet sich nach der jeweiligen gültigen Hebammengebührenordnung.
3.3 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Zusatzleistungen sind:
Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
3.4 Anmeldung/Vertragsabschluss
Die Buchung einer Kassenleistung und Zusatzleistung kann mündlich, per E-Mail, über https://mauer.hebamio.de oder telefonisch erfolgen.
Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung oder Buchung per E-Mail einer Kassenleistungen oder Zusatzleistung vereinbart die Leistungsempfängerin mit der Hebamme einen Termin und mit der Terminbestätigung durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht. Die Leistungsempfängerin stellt der Hebamme alle zur Abrechnung relevante Daten zur Verfügung. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Buchung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Bei der Anmeldung über die https://mauer.hebamio.de/anmeldung gibt die Interessentin ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Eingangsbestätigung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.
3.5 Abrechnung des Entgelts
3.5.1 Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab. In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt:
3.5.2 Privat versicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Kassenleistungen der Hebamme verpflichtet, auch wenn einzelne Leistungen ganz oder nur teilweise von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden. Bei privat versicherten Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der privaten aktuell gültigen HebGV des Bundeslandes Hessen. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die erstattungsfähigen Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird.
Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
3.5.3 Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtige), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall notwendig sind. Liegt eine solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.
3.5.4 Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Leistung wird nach der Erbringung durch die Hebamme in Rechnung gestellt. Die Höhe der entsprechenden Vergütung ist die, die zum Zeitpunkt der Buchung unter dem bei der Leistung aufgeführten Kosten auf der Internetseite der Hebamme veröffentlicht ist. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
3.6. Abrechnung von Kassenleistungen/Zusatzleistungen
3.6.1 Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Kassen- oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Leistungsempfängerin schnellstmöglich informieren. Der Leistungsempfängerin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.
3.6.2 Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist die Hebamme berechtigt eine hinzugezogene Kollegin zu beauftragen. Eine Vertretung ist aber nicht gewährleistet. Im Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der hinzugezogenen Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme mit diesen AGBs von der Schweigepflicht, gegenüber der hinzugezogenen Kollegin und berechtigt damit die Hebamme Ihre betreuungsrelevanten Daten und Inhalte der Betreuung an die hinzugezogene Kollegin weiter zu geben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung wird von der Hebamme im Vorfeld angekündigt.
3.6.3 Die Buchung für eine Kassen- oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Leistungsempfängerin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Leistung keine Kosten für die Leistungsempfängerin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe der ausgefallenen Vergütung plus 5 Euro Aufwandsentschädigung an. Verspätet sich die Leistungsempfängerin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Leistungszeit berechnet.
4. Kurse
4.1 Kursanmeldung/Vertragsabschluss
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme auf der Internetseite oder sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Internet-Buchungssystem der Hebamme. Die Interessentin versichert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt zu sein. Bezüglich des Umfangs der angebotenen Leistungen wird auf die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Webseite Bezug genommen.
Bei der Anmeldung über die Internetseite der Hebamme gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die Teilnahmebedingungen, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Rückmeldung an die Interessentin.
Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen eine Anmeldung auch auf anderem Wege als über die Internetseite erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilt die Interessentin der Hebamme mündlich oder per E-Mail ihr Interesse am namentlich bestimmten Kurs mit. Der Hebamme liegen bereits alle zur Anmeldung notwendigen Daten der Anmeldenden vor. Des Weiteren hat die Anmeldende ausdrücklich zu erklären, dass die sie die Teilnahmebedingungen für den jeweiligen Kurs, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf der Homepage der Hebamme vermerkt.
Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch. Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne Anmeldung möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der Hebamme liegt.
4.2 Kursangebot, Ausfall, Ersatztermine
Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis sieben Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.
Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerinnen werden durch die Kursabsage nicht begründet.
Die Hebamme behält sich vor einzelne Kursstunden als Videolerneinheit oder online zur Verfügung zu stellen. Ggf. den ganzen Kurs auf Onlinekurs umzustellen.
4.3 Zahlung der Kursgebühren
Die Kursgebühr des Rückbildungskurses und des Geburtsvorbereitungskurses wird bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen, gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V, direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Aufgrund der Gesetzeslage können versäumte Kursstunden nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Hebamme behält sich vor in diesem Fall eine Videolerneinheit zur Verfügung zu stellen, wenn über 50% des Kurses in Präsenz in Anspruch genommen wurden.
Privat versicherte Teilnehmerinnen und Selbstzahlerinnen erhalten eine private Rechnung über die Kursgebühren, gemäß der aktuellen privaten Hebammen-Gebührenordnungen Hessen.
Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Eine private Rechnungen ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
4.4 Partnergebühr Geburtsvorbereitungskurs
Die Partnergebühr für Kurse wird nicht von der Hebamme mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet und muss grundsätzlich selbst bezahlt werden. Nach erfolgter Anmeldung wird die Partnergebühr in Rechnung gestellt.
Stornierung/Rücktritt Partnergebühr
bei schriftlicher Stornierung der Teilnahme bis zwei Monate vor Kursbeginn fallen keine Rücktrittskosten an. Bei späteren Stornierungen oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers fallen 100% der Teilnahmegebühren als Stornierungsgebühren an. Dies ist unabhängig davon aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt und gilt auch bei Krankheit.
Es wird der Abschluss einer Seminar Rücktrittsversicherung empfohlen
4.5 Änderungen/Absagen der Kurse durch die Hebamme
Im Falle einer Pandemie sind der Hebamme Änderungen des Kursformates vorbehalten. Kurse können kurzfristig auf ein online Format umgestellt werden.
Die Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Kursleitung behält sich vor den Kurstermin zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bei Absage durch die Kursleitung wird die gezahlte Teilnahmegebühr in voller Höhe erstattet.
Bei akuter Erkrankung der Kursleitung wird sich vorbehalten den Kurs kurzfristig abzusagen oder auf einen Ausweichtermin zu verlegen. Sollte Ihnen dieser Termin nicht zusagen, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Widerrufsbelehrung
5.1 Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme Sandra Mauer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
5.2 Folgen des Widerrufs:
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
6. Erreichbarkeit der Hebamme
Die Erreichbarkeit der Hebamme wird im Erstgespräch erklärt.
Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht. In akuten Situation suchen Sie bitte ein Krankenhaus auf, wenden Sie sich an Ihren betreuenden Arzt oder wählen Sie den Notruf 112!
7. Abrechnung
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® – Somedio Software GmbH beauftragt wird, sowie dass zur Abrechnung notwendigen Angaben der Hebamme weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).
8. Dokumentation
8.1 Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken notwendigen Daten und Befunde (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten, medizinische Befunde) an Hebamio® – Somedio Software GmbH, der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Hebamio® – Somedio Software GmbH einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Dokumentation erforderlich ist.
8.2 Medizinische Unterlagen
Die Hebamme erhebt, speichert, ändert bzw. löscht und übermittelt im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellen die Hebammen der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
9. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine Beruf Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Leistungsempfängerin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
10. Pflichten der Leistungsempfängerin
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet in einem für den Kurs/Termin geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen. Der Hebamme sind vor Kurs-/Terminbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs/Termin auswirken können.
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet die von der Hebamme erbrachten Leistungen zeitnah zu quittieren.
11. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird zugestimmt.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.
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